Tipps für angemessenes Verhalten im Wald
Das Betreten des Waldes ist jedem zum Zwecke der Erholung gestattet. Bitte achten Sie auf waldtypische Gefahren. Um ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander aller Naturnutzer zu gewährleisten und die Interessen der Eigentümer und des Naturschutzes zu wahren, bitten wir Sie, sich an folgende Verhaltensvorgaben zu halten:
Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll
Bundesweit gilt: Der Wald wird auf eigene Gefahr betreten. Zu einem intakten Wald
gehören auch Alt- und Totholz. Bitte seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass sich in einem natürlichen Wald Äste aus Baumkronen lösen und herabfallen können. Bei starkem Wind und Sturm verlassen Sie bitte den Wald.
Vermeiden Sie Ruhestörungen in Waldgebieten und bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen.
Bitte lassen Sie keine Abfälle zurück, denn das gefährdet die Tier- und Pflanzenwelt und zerstört das Landschaftsbild für alle Naturnutzer. Nehmen Sie daher Ihre Abfälle wieder mit nach Hause, um sie dort korrekt zu entsorgen.
Schützen Sie Pflanzen, Bäume und Pilze
Bleiben Sie möglichst immer auf den Wegen. So zertreten Sie nicht unnötig Pflanzen und Pilze. Zerstören Sie diese auch nicht mutwillig. Auch giftige oder stachlige Pflanzen sowie Giftpilze haben ihren sinnvollen Platz im Ökosystem und sollten nicht mit einem Stock abschlagen oder zertreten werden. Blumen dürfen Sie, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen, in kleinen Mengen für den Eigengebrauch pflücken. Dasselbe gilt auch für Beeren, Nüsse, Kräuter und Pilze. In Natur- und Nationalparks ist dies meist komplett verboten – beachten Sie die an den Eingängen aufgestellte Beschilderung.
Das Fällen von Bäumen und das Schneiden von Ästen ist verboten. Schnitte in die Rinde verletzten einen Baum. Durch diese Schnittwunden können Krankheitserreger und Schädlinge eindringen und den Baum schädigen. Bitte denken Sie immer daran: Bäume sind Lebewesen. Und besonders langlebige und eindrucksvolle noch dazu.
Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere des Waldes
Zu viele Menschen, die sich rücksichtslos und laut durch den Wald bewegen, bedeuten Stress für die Tiere. Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört
werden. Dazu gehört, dass Sie nicht zu laut sprechen und die Waldwege nicht verlassen. Gerade in der Brut- und Setzzeit benötigen die Tiere viel Ruhe. Auch im Winter ist es wichtig, die Tiere nicht unnötig aufzuscheuchen. Der unnötige Energieverbrauch kann die Tiere in Lebensgefahr bringen.
Grillen, Lagerfeuer, Picknick und Brandschutz
Seien Sie mit offenem Feuer im Wald extrem vorsichtig. Halten Sie sich an verhängte Rauchverbote. Grillen und offenes Feuer sind im Wald aus Gründen des Bandschutzes nur an speziellen Grillplätzen erlaubt. Dabei muss eine Mindestentfernung von 100 Metern
zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand eingehalten werden.
Ein Picknick im Wald ist ein wunderschönes Naturerlebnis und außerhalb von Schutz-
gebieten jederzeit erlaubt. Achten Sie aber bitte darauf, das Sie keine geschützten
Pflanzen zertreten oder Ameisennester zerstören. Natürlich nehmen Sie Ihren Müll
anschließend wieder mit nach Hause.
Achten Sie auf Ihren Hund
Hunde dürfen zwar in den Wald, sie dürfen aber auf keinen Fall Wildtieren hinterherjagen. Die Leinenpflicht hat jedes Bundesland für sich geregelt und sollte unbedingt beachtet werden. Wenn Ihr Hund für seinen Jagdtrieb bekannt ist, dann müssen Sie ihn grundsätzlich im Wald an die Leine nehmen.
Radfahren und Reiten im Wald
Nur auf geeigneten oder besonders ausgeschilderten Wegen ist im Wald das Radfahren und Reiten erlaubt. Gibt es ausgewiesene Rad- oder Reitwege, so dürfen nur diese
genutzt werden. Querfeldein- oder Crossfahren mit Mountainbikes ist grundsätzlich
verboten.
Das Off-Road-Fahren kann die Vegetation und den Waldboden schädigen.
Außerdem wird das Wild davon gestört. Und bitte nehmen Sie Rücksicht auf Wanderer und Spaziergänger.
Beachten Sie forstwirtschaftliche Sperrungen
Auch Wald und Flur gehören jemanden. Beachten Sie bitte die Anweisungen auf den
Hinweisschildern und betreten Sie keine abgesperrten Flächen.
Wald- und speziell Fällarbeiten sind gefährlich. Darum werden Gebiete, in denen solche Arbeiten durchgeführt werden, für den Publikumsverkehr gesperrt.
Auch bei Waldbränden oder starken Stürmen sind Waldbesuche aus Sicherheitsgründen untersagt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie derartige Sperrungen immer beachten!
Aktuelle Sperrungen und Umleitungen auf dem Ith-Hils-Weg finden Sie hier
Motorisierte Fahrzeuge im Wald
Motorisierte Fahrzeuge dürfen nur mit einer Sondererlaubnis im Wald fahren.
In der Regel sind die Autofahrer Forstbedienstete oder Waldbesitzer. Auch das Parken ist im Wald oder auf Waldwegen verboten. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf ausgewiesene Wanderparkplätze und parken Sie bitte jederzeit so, dass land- und forstwirtschaftliche Maschinen Feld- und Waldwege ohne Probleme nutzen können.